Für den Wettstreit der Vereine die nicht im Wettbewerb um Selfkantplakette teilnehmen können, gelten die nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen...

 

Allgemeine Bedingungen zum Wertungsspiel

1 Allgemeines

In der Zeit vom 12.6. - 15.6.2009 feiert das Trommler-, Pfeifer- und Fanfarencorps Höngen und sein 80-jähriges Bestehen.
Am Sonntag, dem 14.6.2009 findet neben dem Festzug und dem Vorbeimarsch (die ebenfalls bewertet werden) ein Wertungsspiel für Spielmanns- und Fanfaren- Hörnerzüge statt.
Austragungsort ist das Festzelt in Höngen sowie die Aula der Hauptschule.

2 Ziele des Wettbewerbs

Die Spielleute zusammenzuführen und so Verbindungen untereinander zu knüpfen und zu vertiefen.
Den teilnehmenden Spielleuten die Gelegenheit zu geben, ihre Leistungen von einem berufenen Fachgremium prüfen zu lassen.
Die aus dem Wertungsspiel gewonnenen Ergebnisse, verbunden mit den kritischen Ratschlägen ermöglichen eine Einschätzung der Leistung und bieten Hilfen zur Verbesserung.
Das Wertungsspiel dient gleichzeitig zur Demonstration der Spielleutemusik in der Öffentlichkeit.

3 Grundlagen der Bewertung

3.1 Festzugwertung

Beim Festzug und Vorbeimarsch erfolgt eine Bewertung aller Vereine. Es werden der Gesamteindruck, die Haltung und die Marschformation während Festzug und Vorbeimarsch gemeinsam bewertet. Hier wird den drei Vereinen mit der höchsten Punktzahl jeweils ein Pokal verliehen.

3.2 Schwierigkeitsstufen beim Wertungsspiel

Das Wertungsspiel wird in 2 Schwierigkeitsstufen durchgeführt:
Unterstufe und Mittelstufe (B Klasse) jeweils 1 Musikstück, Oberstufe und Höchststufe (A Klasse) jeweils 1 Musikstücke.

3.3 Wertungsspielkriterien

Die Bewertung der Vorträge wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
• Intonation, Klangreinheit
• Rhythmik und Zusammenspiel
• Dynamik und Tempo
• Tonkultur
• Musikalische Deutung und Gestaltung, Interpretation (Phrasierung und Artikulation)
• Schwierigkeitsgrad des Vortrages (unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Vereins)
• Gesamteindruck des Vortrages
• Klangausgleich
Jeder Wertungsrichter kann in den acht Sparten jeweils 10 Punkte maximal vergeben.
Somit ist eine Höchstpunktzahl pro Wertungsrichter von 80 Punkten möglich.
Beide Wertungsrichter haben bei einem Vortragsstück maximal 160 Punkte zur Verfügung.
Nach einer Teilung durch zwei, erfolgt nach dem vorliegenden Ergebnis die Einstufung in den erreichten Rang.

3.4 Bewertung

Die Bewertung findet ihren Ausdruck in der Verleihung folgender Prädikate:
• min 72 Punkte 1. Hervorragend
• min 68 Punkte 1. Sehr gut
• min 64 Punkte 1. gut
• min 56 Punkte 2. Befriedigend
• min 48 Punkte 3. Ausreichend
• unter 48 Punkte teilgenommen

Jedem am Wertungsspiel teilnehmenden Verein wird anlässlich der Bekanntgabe der Wertungsspielergebnisse eine Urkunde und sein Bewertungsbogen ausgehändigt.
Diese enthalten die Bestätigung der Teilnahme am Wertungsspiel und den erreichten Rang.
Des Weiteren wird in den Wertungsstufen Unter- und Mittelstufe sowie Ober- und Höchststufe an den ersten 3 platzierten Vereinen ein Pokal verliehen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

4 Teilnahmebedingungen

Die Beteiligung am Wertungsspiel ist freiwillig und kann von allen interessierten Spielmanns- und Fanfaren- Hörnerzügen wahrgenommen werden.
Die Teilnahme erfolgt unter den Bedingungen dieser Wertungsspielordnung.
Eine Unterscheidung in Besetzungsgruppen findet nicht statt.

5 Vortrag und Wahl des Wertungsstückes

Jeder teilnehmende Verein spielt Musikstücke nach eigener Wahl. Ein Spiel nach Noten ist zugelassen. Es wird nur der musikalische Vortrag gewertet. Der Auf- und Abbau des Bühneninstrumentariums hat schnell und leise zu erfolgen. Der Verein verlässt die Bühne nach dem Aufbau der Instrumente nicht, sondern trägt sofort seine Musikwerke vor. Ein „Ein- und Ausmarsch“ mit musikalischer Untermahlung ist nicht zugelassen.
Die Einteilung des Vereins in die entsprechende Stufe, erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Musikstücke. Richtlinie für die Einstufung sind die Selbstwahllisten der deutschen und niederländischen Musikverbände. Musikstücke die nicht in diesen Listen enthalten sind, werden der Jury zur Einstufung vorgelegt. Zu Begin der Veranstaltung sind 2 Partituren von jedem vorzutragenden Musikstück dem Ausrichter vorzulegen.

6 Wertungsrichter

Es werden zwei Wertungsrichter eingesetzt, die nach Vorbildung, Persönlichkeit und Erfahrung geeignet sind, eine fachgerechte Bewertung vorzunehmen. Ihr Urteil ist unanfechtbar.

Höngen, den 27.10.2008

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