SATZUNG
§ 1
Wesen und Aufgabe
Die Selfkant-Wanderplakette wurde anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Trommler- und Pfeifercorps "Selfkantia" Süsterseel von der Gemeinde Selfkant gestiftet. Diese Wanderplakette soll allen ein Ansporn zur Erhaltung des alten Brauchtums, sowie ein Zusammenfinden zum fröhlichen Spiel und ewiger Freundschaft sein. Es ist das Bestreben, die Freundschaftsbande aller
§ 2
Mitgliedschaft
An der Ausspielung der Selfkant-Wanderplakette dürfen nur Spielmannszüge teilnehmen, die ihren Sitz in der Gemeinde Selfkant haben.
Mitglieder der Selfkant-Wanderplakette sind:
Spielmannszug 1921 Saeffelen e.V.
Trommler- und Pfeiferkorps "St. Martini" Isenbruch e.V.
Spielmannszug Wehr e.V.
Spielmannszug 1920 Edelweiß Havert e.V.
Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.
Trommler-, Pfeifer- und Fanfarencorps Höngen e.V.
Trommer- und Pfeiferkorps Selfkant-Schalbruch e.V.
Trommler- und Pfeifercorps "Selfkantia" Süsterseel e.V.
Trommler- und Pfeiferkorps "St. Quirinus" Millen e.V.
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Teilnahme am Wertungsspiel. Ist ein Verein nicht bereit am Wertungsspiel teilzunehmen, so endet die Mitgliedschaft und er ist unter § 2 zu streichen. Sollte ein weiterer Verein beitreten, so ist dieser bei der Mitgliederversammlung vom nächsten Ausrichter der Selfkant-Wanderplakette den Mitgliedern vorzustellen. Er wird als Ausrichter der aktuellen Reihenfolge als letzter hinzugefügt
§ 3
Mitgliederversammlung
Jährlich, und zwar Ende November oder Anfang Dezember findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Bei Bedarf können außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden, wenn ein Mitglied unter Angabe der Gründe dies schriftlich beim Ausrichter der kommenden Selfkant-Wanderplakette beantragt. Zur Mitgliederversammlung lädt der Ausrichter der kommenden Selfkant-Wanderplakette alle Mitglieder unter Angabe des Ortes und der Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher schriftlich ein. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Werktag.
Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet durch mindestens ein Vorstandsmitglied an ordentlichen, sowie außerordentlichen Mitgliederversammlungen vertreten zu sein.
Der Ausrichter ist protokollführend. Jeder Verein erhält eine Abschrift des Protokolls, die binnen sechs Wochen nach der Mitgliederversammlung zugestellt sein muß.
§ 4
Reihenfolge Wertungsspiel
Die Reihenfolge der
§ 5
Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist zu prüfen und muss als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein. Bei Beschlussunfähigkeit ist der einladende Ausrichter verpflichtet, binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen.
Bei Beschlüssen ist jedes Mitglied einfach stimmberechtigt. Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitglieds ist schriftlich abzustimmen. Zur Annahme eines Beschlusses ist die einfache Stimmenmehrheit genügend und erforderlich, soweit nicht diese Satzung anders bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
§ 6
Aktenordner Selfkant-Wanderplakette
Der Ausrichter der Selfkant-Wanderplakette führt für ein Jahr den Aktenordner der
Dieser Aktenordner ist unverzüglich nach der Ausspielung der Selfkant-Wanderplakette an den nächsten Ausrichter zu übergeben.
§ 7
Weitere Veranstaltungen
Zusätzliche Veranstaltungen der
§ 8
Wertungsspiel
Vor dem Festzug sind dem Veranstalter für jeden musikalischen Vortrag die Partitur bzw. Noten in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Vor dem Wertungsspiel hat der Träger der Selfkant-Wanderplakette diese dem Veranstalter zu übergeben.
Alle
Es werden zwei Vorträge gespielt und bewertet. Mindestens ein Marsch muss vorgetragen werden. Beim Wertungsspiel sind die Instrumente zugelassen, die der Originalkomposition bzw. Bearbeitung entsprechen. Nachträglich hinzugefügte Stimmen zählen nur dann zum Original, wenn sie nachweislich vom Komponisten stammen.
Nach abgeschlossenem Wertungsspiel findet eine Kurzbesprechung statt, zu dem jedes Mitglied mindestens einen, maximal jedoch zwei Vertreter entsendet. Eventuelle Verstöße gegen die Satzung und deren Konsequenzen werden hierbei besprochen. Erst danach kann die Preisverteilung stattfinden. Der verabredete Zeitplan ist unbedingt einzuhalten.
§ 9
Wertungsrichter
Der Ausrichter hat für zwei anerkannte und neutrale Wertungsrichter zu sorgen. Diese dürfen nicht Mitglied oder Ausbilder der teilnehmenden
Beide Wertungsrichter müssen vor der Veranstaltung die Satzung der Selfkant-Wanderplakette zur Einsicht erhalten.
Das Urteil der Wertungsrichter ist unanfechtbar.
§ 10
Bewertung
Bewertet wird nach folgenden Kriterien:
1 Intonation, Klangreinheit
2. Rhythmik und Zusammenspiel
3. Dynamik und Tempo
4. Tonkultur
5. musikalische Deutung und Gestaltung,
Interpretation (Phrasierung und Artikulation)
6. Schwierigkeitsgrad des Vortragstückes (unter Berücksichtigung
der Möglichkeiten des Vereins)
7. Gesamteindruck des Vortrags
8. Klangausgleich
Je Spalte sind max. 10 Punkte zu erreichen. Dies entspricht einer max. Summe von 320 Punkten bei zwei Vorträgen und zwei Wertungsrichtern.
§ 11
Preisverteilung
Bei der Preisverteilung werden die drei Erstplazierten des Wertungsspiels genannt. Diese sollen eine bleibende Erinnerung in Form eines Pokals erhalten. Sie werden auf einem Beiblatt aufgeführt und in den Aktenordner der
Dem Punkthöchsten wird die Selfkant-Wanderplakette verliehen. Diese trägt er bis zur nächsten Ausspielung der Selfkant-Wanderplakette.
§ 12
Satzungsänderungen
Anträge für Satzungsänderung müssen beim Veranstalter der kommenden Selfkant-Wanderplakette acht Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung eingegangen sein. Der Veranstalter nimmt den Antrag auf Satzungsänderung in die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung auf.
Für Satzungsänderungen ist eine dreiviertel Stimmmehrheit erforderlich.
§ 13
Inkrafttreten
Die Satzung wurde in ihrer geänderten Fassung von der Versammlung am 19.01.2007 beschlossen und tritt ab sofort an in Kraft.
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Trommler- und Pfeifercorps
"Selfkantia" Süsterseel e.V.
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Trommler- und Pfeiferkorps
"St. Martini" Isenbruch e.V.
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Spielmannszug 1920
Edelweiß Havert e.V.
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Trommler-, Pfeifer- und
Fanfarencorps Höngen e.V.
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Spielmannszug 1921
Saeffelen e.V.
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Spielmannszug
Wehr e.V.
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Trommler- und Pfeiferkorps
Hillensberg e.V.
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Trommler- und Pfeiferkorps
Selfkant-Schalbruch e.V.
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Trommler- und Pfeiferkorps
"St. Quirinus" Millen e.V.